Hier möchten wir Ihnen die am häufigsten vorkommenden Abfallarten erklären
Mineralischer Bauschutt AVV 17 01 01, 17 01 02, 17 01 03
Mineralischer Bauschutt fällt bei Neubau, Ausbau, Sanierung oder Abriss von Gebäuden an. Er besteht auschliesslich aus Beton, Ziegel, Keramik oder einem Gemisch aus diesen Materialien. Sollten Fremdstoffe (Holz, Plastik, Folien etc.) vorhanden sein muß der Container als Mischabfall entsorgt werden. Mineralischer Bauschutt kann recycelt werden, wenn er die gesetzlichen Vorschriften erfüllt, sprich, der Bauschutt muss unbelastet sein und frei von Fremdstoffen und Verunreinigungen.
Verschiedene Mineralische Materialien sind nicht zum Recyceln geeignet, wie z.B. Gipsbaustoffe oder Gasbeton. Diese müssen als nicht verwertbarer Bauschutt meist auf Deponien entsorgt werden.
In Sachen Bauschuttentsorgung und Recycling können wir auf 20 Jahre Erfahrung zurück blicken.
Gemischte Bau- u. Abbruchabfälle AVV 17 09 04
Baustellenabfall, auch Mischabfall fällt bei unterschiedlichen Baumaßnahmen an und besteht aus mineralischen sowie anderen Abfällen, wie z.B. Kunstoff, Folien, Holz, Kabelreste, Metalle, Innentüren, Rigips, Tapetenreste, restenleerte Farb-u.Lackeimer, Glas und Gasbeton
Altholz AVV 17 02 01, 19 12 06....
Altholz wird in 4 Kategorien eingeteilt, wobei auschlaggebend ist ob es sich um unbehandeltes Holz oder behandeltes Holz handelt.
Kat. AI = unbehandeltes Altholz, z.B. Paletten aus Vollholz, Transportkisten, Baustellensortimente aus naturbelassenem Vollholz, Möbel aus naturbelassenem Holz
Kat. AII = behandeltes Holz(ohne schädliche Verunreinigungen), z.B. Verschnitt, Späne von Holzwerkstoffen, Baustellensortimente aus Vollholz, Diehlen, Bretterschalungen, Schalhölzer, Türblätter und Zargen von Innentüren, Bauspanplatten.
Kat. AIII = Möbelholz mit Halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung
Kat. AIV*= Konstruktionshölzer für tragende Teile, Imprägnierte Bauhölzer aus dem Aussenbereich, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Sortimente aus der Landwirtschaft, Altholz aus industrieller Anwendung, Altholz aus Brandschäden. Praktisch alle Holzarten die aus dem Aussenbereich stammen, da diese mit Holzschutzmitteln behandelt wurden die Pestizide und Fungizide enthalten.
Altholz der Kat. AIV ist Sondermüll und darf nur thermisch in dafür zugelassenen Anlagen beseitigt werden.
Grünabfälle AVV 20 02 01
Äste, Sträucher, Laub, Rasenschnitt usw.
Erdaushub, Boden
natürlich gewachsener unbelasteter Boden, ohne Fremdstoffe und Beimischng von Bauschutt
Abfall zur Verwertung
Meist Abfälle die bei Entrümpelung oder Haushaltsauflösungen anfallen. Ohne Sonderabfälle wie z.B. Farben, Lacke, Medikamente, Kühl-u. Gefrierschränke usw.
Sollten Sie noch Fragen zu anderen Abfallarten und deren Entsorgung haben rufen Sie einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.